Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter politicalecology.blogs.uni-hamburg.de veröffentlichte Website der Universität Hamburg.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (nachfolgend bezeichnet als HmbBGG) sowie der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (nachfolgend bezeichnet als HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am im Zeitraum von 22.07.2021 bis 27.07.2021 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar. Die Erreichung der Barrierefreiheit ist bis zum 31.12.2021 geplant.
Folgende Erfolgskriterien werden nach der Norm BITV 2.0 aktuell nicht erfüllt:
- Alternativtexte für Bedienelemente (9.1.1.1a)
- Inhalt gegliedert (9.1.3.1d)
- Textabstände anpassbar (9.1.4.12)
- Tastatur-Kurzbefehle abschaltbar oder anpassbar (9.2.1.4)
- Bereiche überspringbar (9.2.4.1)
- Korrekte Syntax (9.4.1.1)
- Benutzerdefinierte Einstellungen (11.7)
- Dokumentation von Kompatibilität und Barrierefreiheit (12.1.1)
- Barrierefreie Dokumentation (12.1.2)
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Barriere
- Buttons auf der Homepage sind nicht mit einem Alternativtext ausgestattet. Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind bis 31.12.2021 geplant: Einstellung der Alternativtexte.
- Folgende barrierefreie Alternativen, um die Inhalte zu erreichen, halten wir für Sie bereit: Navigation über das Hauptmenü der Seite.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27.07.2021 erstellt und zuletzt am 27.07.2021 überprüft.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter an.
Dr. Tobias Schmitt
AG Kritische Geographien Globaler Ungleichheit / Institut für Geographie / Universität Hamburg
Bundesstr. 55, 20146 Hamburg
Tel.: + +49 40 42838-9245
E-Mail:
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Zur Zeit übernimmt die Ombudsstelle der Senatskanzlei die Tätigkeiten der noch einzurichtenden Schlichtungsstelle.
Kontaktmöglichkeiten:
Telefonische Sprechzeiten
Tel: (040) 428 23 2057
Mo.: 10.00 – 11.00 Uhr